Zweisprachige Kompetenz
Wir sind Ihr Partner, wenn es um die fundierte Beratung und wirkungsvolle Unterstützung
bei grenzüberschreitenden Projekten und Investitionen geht. Unsere Kompetenz in beiden
Rechtsordnungen ermöglicht es uns, die Wirkungen und Rückwirkungen unternehmerischer
Entscheidungen im jeweiligen Land in die Beratung einzubeziehen und Ihnen auf diese Weise
eine umfassende Lösung Ihrer spezifisch deutsch-französischen Fragestellungen auszuarbeiten.
Beratung, Verhandlung und Prozessführung erfolgen in deutscher wie französischer Sprache.
Vertragswerke werden in beiden Sprachen erstellt, Prozesse sowohl in Frankreich wie auch in
Deutschland geführt. Gerade bei deutsch-französischen Kooperationen oder Joint Ventures fördert
die Kommunikation in beiden Sprachen das Verständnis und den Erfolg der Partner.